Alexander Steffen
Stuckateurmeister, Technischer Angestellte/Bauleiter
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Die Sanierung, Restaurierung und Neuherstellung von Stuckfassaden ist das Kerngebiet unserer Firma.
Unter einer Fassade versteht man die Außenseite eines Hauses. In der Regel ist die Vorderseite des Hauses am weitesten ausgeprägt und der wichtigste Fassadenteil, da dieser Teil des Hauses das Gesicht und die Aufmachung prägt. Aber auch an Höfen, Giebeln und freistehenden Häusern sowie bei Schlössern und Königshäusern können sämtliche Fassaden mehr oder weniger stark gegliedert und dekorativ ausgeprägt sein.
Eine Fassade sollte zwei wichtige Grundfunktionen besitzen:
In früheren Zeiten war die Gestaltung der Fassaden, nicht nur bei Schlössern, Königshäusern und Verwaltungsgebäuden, sondern auch bei einfachen Mietshäusern, sehr weit verbreitet. Der Gestaltung der Fassade wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nur noch eine geringe Bedeutung zugemessen. Das führte sogar so weit, dass es in Berlin Zuschüsse von öffentlichen Stellen gab, den alten Stuck von Häusern abzuschlagen und durch einfachen Glatt- oder Kratzputz zu ersetzen.
Die Fassade mit Putz übernimmt auch die wichtige Aufgabe, das Bauwerk vor chemischen, physikalischen und biologischen Belastungen zu schützen und die Substanz des Hauses zu erhalten.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beratung zu bauphysikalischen Anforderungen und die richtige dekorative Gestaltung Ihrer Fassade behilflich. Ob nur Ausbesserung oder Neuherstellung der Fassade nach eigenen Entwürfen oder Vorstellungen, wir unterstützen Sie von bei der Durchführung der Fassadenarbeiten.
Gerne können wir Ihnen auch geeignete Planer benennen, damit Ihre Fassade lange und dauerhaft erhalten bleibt.
Bei Neubauten ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen sowie diese nach dem Stand der Technik ausgeführt werden, um Bauschäden zu vermeiden. Eine häufige Schadensursache ist auch, dass Detailausbildungen falsch ausgeführt, vom Planer oder Architekten vergessen werden oder aus Kostengründen wegfallen.
Im Altbaubereich ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden nach §24 EnEV zu beantragen, mit dem Ziel keine Dämmung an der Fassade anbringen zu müssen. Dieser Antrag sollte in jedem Fall von einer sachkundigen Person gestellt werden.