Thomas Nagel
Geschäftsführer, Stuckateurmeister
Telefon: +49 (0) 30 / 85 96 14 16
E-Mail: info@stucknagel.de
Die Sanierung, Restaurierung und Neuherstellung von Stuckfassaden ist das Kerngebiet unserer Firma.
Häufig werden Stuckfassaden restauriert. Dabei erfolgt die Restaurierung unter Verwendung des vorgefundenen Materials, oftmals ein hydraulischer Kalkmörtel. Aber auch gipshaltige Fassaden sind keine Seltenheit.
Fehlende Gesimse stellen wir aus hochhydraulischem Kalkmörtel oder Kalkzementmörtel vor Ort mittels Schablonentechnik neu her. Das frühere Ansetzen von Gesimsen aus Stuckgips sollte aufgrund einer Vielzahl von auftretenden Baumängeln heute nicht mehr ausgeführt werden. Fehlende Ornamente wie Konsolen, ornamentierte Brüstungsplatten und dergleichen, können dagegen in der Werkstatt hergestellt und an der Fassade angesetzt werden. Das geschieht auch heute noch häufig aus Stuckgips. Diese Ausführungsart ist in Berlin an Altbauten bei der Restaurierung ortsüblich und nicht zu beanstanden.
Wir führen im Zusammenhang mit Stuckfassaden auch sämtliche begleitende Arbeiten aus. Dazu gehören:
Sofern Sie restauratorische Gutachten für Ihre Fassade benötigen, können wir Ihnen gerne weiterhelfen.
Bei der Farbbeschichtung sollte man unbedingt darauf achten, dass diese Gipsteile speziell grundiert werden, was oftmals aufgrund von Unwissenheit oder Kostengründen nicht durchgeführt wird. Individuelle Fassadenelemente wie Reliefs und dergleichen kann man auch durch Antragstechniken direkt an der Fassade, aus Kalkmörtel bzw. Kalkzementmörtel freihändig modellieren.
Stuckfassaden sollten immer nur von Fachbetrieben mit entsprechend ausgebildeten Facharbeitern ausgeführt werden, da nur diese Firmen die Probleme und Schwierigkeiten einer Stuckfassade kennen und das entsprechende Knowhow besitzen.
Für die Sanierung eingetragener denkmalgeschützter Gebäude benötigen Sie eine Denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Die Denkmalschutzbehörde kann Ihnen Auflagen auferlegen, die Sie beachten müssen. Dazu gehört die Vorgabe des zu verwendenden Materials oder die zu verwendende Farbe mit dem historischen Farbton. Hierzu kann es notwendig sein, ein restauratorisches Gutachten einzuholen. Sollten Arbeiten an dem Denkmal ohne Genehmigung ausgeführt werden, kann die Behörde einen Baustopp verhängen und anordnen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.